Programme
Ein Programm legt bestimmte allgemeine Eigenschaften von Vorhaben fest. Einem Programm können mehrere Vorhaben zugeordnet sein. Ausschließlich die Verwaltungsbehörden-Administratoren können Programme anlegen, bearbeiten, (de-)aktivieren, bestätigen und löschen. Programme einsehen können hingegen alle Nutzer der Verwaltungsbehörde/-stellen, Bescheinigungsbehörde/-stellen, Prüfbehörde/-stellen.
In den Programmdialogen gibt es für jedes Datenfeld eine eindeutige Datenfeldnummer („D“-Nummer), die zur schnellen Identifizierung des Datenfelds eines Programms bzw. Vorhabens dient: