Zahlungsantrag

Der Zahlungsantrag ist eine „Zahlungsaufforderung bzw. Ausgabenerklärung, die der Mitgliedstaat bei der EU-Kommission einreicht“ (Art. 2 Abs. 22 VO 1303/2013). Zahlungsanträge werden differenziert nach Regionenkategorien und Prioritätsachsen von der Bescheinigungsbehörde an die EU-Kommission gestellt. Zu unterscheiden sind Zahlungsanträge nach Art. 131 VO 1303/2013 (Zwischenzahlungen eines Geschäftsjahres) sowie Art. 135 VO 1303/2013 (letzter Antrag auf Zwischenzahlung eines Geschäftsjahres).