Programm zuordnen
Nach Anlegen des Zahlungsantrags müssen bestimmte Programme mit dem Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“ verbunden werden. Der Dialog „Programm zuordnen“ dient der einmaligen initialen Zuordnung eines Programms zu einem Zahlungsantrag.
Diese Aktion kann ausschließlich durch Nutzer der Bescheinigungsbehörde ausgelöst werden.
Ist ein Programm einmal einem ZA zugewiesen worden, ist es auch allen folgenden Zahlungsanträgen aller folgenden Geschäftsjahre zugeordnet. Es wird aber bei jedem ZA über die Teilnahme eines Programms einzeln auf den Ebenen der BS PuS, BS Ressort oder BB entschieden, ob das Programm am aktuellen ZA teilnimmt oder nicht.
Nimmt das Programm nicht am Zahlungsantrag teil oder wird der Zahlungsantrag gelöscht, muss das Programm erneut zugeordnet werden.
Der Dialog zeigt eine Tabelle mit allen aktiven, bestätigten Programmen, die keinem Zahlungsantrag zugeordnet sind. Die Tabelle enthält Informationen zum Programmnamen, Abkürzung, Prioritätsachse und zeigt, ob es sich um ein Finanzinstrument handelt.
Benötigtes Recht zum Zuordnen von Programmen zum Zahlungsantrag
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2 Bescheinigungsbehörde (BMAS) |
B.1.2 EU-Zahlungsanträge anlegen, ändern, löschen, abschließen, Programme zuordnen (S-Recht) |
Vorbedingungen
(1) Es ist ein Zahlungsantrag im Status „In Bearbeitung“ vorhanden.
(2) Die zuzuordnenden Programme sind bestätigt, waren noch keinem abgeschlossenen Zahlungsantrag zugeordnet und sind keinem aktuellen in Bearbeitung befindlichen Zahlungsantrag zugeordnet.
Pfad zum Dialog „Programme zuordnen“: EU-Zahlungsantrag > Programm zuordnen
Durchzuführende Schritte zum Zuordnen von Programmen zum aktuellen Zahlungsantrag
1. Programm auswählen: Klick auf das auszuwählende/die auszuwählenden Programm/e bzw. „Alle“ anklicken, die dem aktuellen Zahlungsantrag zugeordnet werden sollen.
2. Programm zuordnen: Über den Button „Programm zuordnen“ wird ein Programm dem aktuellen Zahlungsantrag zugeordnet.
Abbildung: Programme zuordnen
Nach der Zuordnung erfolgt der Hinweis: . Wurde ein Programm einem Zahlungsantrag zugeordnet, erscheint das Programm nicht mehr in der Tabelle des Dialogs „Programm zuordnen“. Wird dieser Zahlungsantrag - dem das Programm über diesen Dialog zugeordnet wurde - gelöscht, muss das Programm erneut zugeordnet werden.