Rechnungslegung anlegen

Benötigtes Recht zum Anlegen einer jährlichen Rechnungslegung

Rechtegruppe

Recht

RG 1.2.2 Bescheinigungsbehörde (BMAS)

K.1.1 JRL anlegen, löschen, abschließen, Korrektur freigeben/zurücknehmen, Suspendierung vornehmen/zurücknehmen (S-Recht)

Über diesen Dialog kann ein berechtigter Nutzer der Bescheinigungsbehörde eine Jährliche Rechnungslegung (JRL) an. Als Basis für die Rechnungslegung wird ein Zahlungsantrag nach Artikel 135 (VO 1303/2013) im Status „abgeschlossen“ ausgewählt, der noch keiner jährlichen Rechnungslegung zugeordnet wurde. Zu einem abgeschlossenen 135er Zahlungsantrag kann nur genau eine jährliche Rechnungslegung existieren.

Existiert bereits eine jährliche Rechnungslegung „in Bearbeitung“ wird beim Öffnen des Dialogs eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt.

 

Vorbedingungen

(1) Es darf keine jährliche Rechnungslegung im Status „in Bearbeitung“ geben.

(2) Es gibt einen abgeschlossenen Zahlungsantrag nach Artikel 135 (VO 1303/2013), der noch keiner jährlichen Rechnungslegung zugeordnet wurde.

 

Pfad zum Dialog „Jährliche Rechnungslegung anlegen“: Rechnungslegung > Rechnungslegung anlegen

 

Durchzuführende Schritte zum Anlegen einer Rechnungslegung

1. Auswahl eines Zahlungsantrags nach Artikel 135 aus Liste aller abgeschlossenen Zahlungsanträge, für die noch keine Rechnungslegung angelegt wurde.

2. Klick auf Button „Rechnungslegung anlegen“. Hierdurch wird im System eine Rechnungslegung „in Bearbeitung“ mit nächsten fortlaufenden Nummer angelegt. Danach wird automatisch auf den Dialog Jährliche Rechnungslegung Übersicht navigiert, in dem eine Hinweismeldung über die erfolgreiche Anlage der neuen JRL angezeigt wird.

 

Abbildung: Jährliche Rechnungslegung anlegen

 

Abbildung: Dialog "JRL anlegen" bei bereits angelegter JRL "in Bearbeitung"