Stammblatt Teil C - Kategorisierungssystem
Benötigtes Recht zum Lesen und Ändern von Stammblatt-Teil C
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.1.1 / 1.1.2 / 1.2.1 / 1.2.2 / 1.3.1 / 1.3.2: VB / BB / PB (BMAS) RG 2.1.1 / 2.1.2 / 2.2.1 / 2.2.2 / 2.3.1 / 2.3.2: VS / BS / PS (Ressort) RG 3.1.1 / 3.1.2 / 3.3.1 / 3.3.2: VS / PS (Fachebene) RG 4.1.1 / 4.1.2 / 4.2.1 / 4.2.2 / 4.3.1 / 4.3.2: VS / BS / PS (PuS) |
C.2.1 Vorhaben lesen (A-Recht) |
RG 2.1.2 Verwaltungsstelle (Ressort) RG 3.1.2 Verwaltungsstelle (FE) RG 4.1.2 Verwaltungsstelle (PuS) |
C.2.6 C Teil: Kategorisierungssystem ändern (S-Recht) |
Im Stammblatt Teil C werden die Interventionskategorien und Querschnittsziele aufgeführt, die auf das Programm zutreffen, dem das angezeigte Vorhaben zugeordnet ist. Alle Datenfelder des Kategorisierungssystems müssen mit einem aus den entsprechenden Auswahllisten zutreffenden Wert befüllt sein. Berechtigte Verwaltungsstellen-Nutzer können diesen Stammblatt-Teil bearbeiten (Recht C.2.6), solange das Vorhaben im Status „In Bearbeitung“ ist. Die einzelnen Interventionskategorien sind teilweise durch das Programm vordefiniert und können nicht mehr bearbeitet werden (rot markiert). Andere Codes, wie zur Art des Gebietes (D200) oder zum sekundären ESF-Thema (D202) leiten sich aus anderen Datenfeldern anderer Stammblatt-Teile ab, können aber bearbeitet werden.
Das Speichern der Änderungen an diesem Stammblatt-Teil erfolgt ebenfalls durch Klick auf den Button „Speichern“. Beim Speichervorgang wird im Hintergrund der Ampelstatus des Vorhabens ermittelt. Bei fehlgeschlagenen Ampelprüfungen erhält man eine entsprechende Fehlermeldung mit Detailanzeige, welches Datenfeld hiervon betroffen ist.
Pfad zum Vorhaben-Stammblatt Teil C: Vorhaben > Übersicht Vorhaben > [ausgewähltes Vorhaben] > Teil C
Abbildung: Stammblatt-Teil C – Kategorisierungssystem
Erläuterung relevanter Datenfelder:
Datenfeld-Nr. |
Datenfeld- |
Vorbelegung |
Pflichtfeld |
Bearbeitbares Datenfeld |
Fachliche Erläuterung |
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Klappbereich "Interventionskategorien“ |
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D29 |
Code(s) für den Interventionsbereich |
Vorbelegt mit Code aus zugeordnetem Programm |
Ja |
Nein |
Zuordnung des Vorhabens zur Nomenklatur (Codes) der Interventionskategorie "Interventionsbereich" gemäß Tabelle 1 Anhang I der DVO Nr. 215/2014. Wird bei Programmanlage in DATES II durch die ESF-Verwaltungsbehörde entsprechend der Programmzuordnung im Rahmen der Interventionslogik des genehmigten ESF-Bundes-OP ausgewählt. |
D33 |
Code(s) für die Finanzierungsform |
Vorbelegt mit Code aus zugeordnetem Programm |
Ja |
Nein |
Zuordnung des Vorhabens zur Nomenklatur (Codes) der Interventionskategorie "Finanzierungsform" gemäß Tabelle 2 Anhang I der DVO Nr. 215/2014. Wird bei Programmanlage in DATES II durch die ESF-Verwaltungsbehörde entsprechend der Programmzuordnung im Rahmen der Interventionslogik des genehmigten ESF-Bundes-OP ausgewählt. |
D200 |
Code(s) für die Art des Gebietes |
Ja |
"Zuordnung des Vorhabens zur Nomenklatur (Codes) der Interventionskategorie ""Art des Gebietes"" gemäß Tabelle 3 Anhang I der DVO Nr. 215/2014. Als Anhaltspunkt zur Zuordnung dient die DEBURGA-Liste. Klarstellung: Weder die Verordnungen noch die ESF-Verwaltungsbehörde fordert eine automatisierte Ableitung von D200 aus PLZ. Es ist auch eine manuelle Zuordnung möglich, die sich an der DEBURGA-Datei orientiert. Die hierdurch im Einzelfall auftretenden Unschärfen sind nicht gänzlich auszuschließen. Die von uns übermittelte DEBURGA-Datei ist zudem lediglich eine Beispieldatei und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder eine lückenlose automatisierte Ableitung aus PLZ. Falls ein Vorsystem sich für eine automatisierte Ableitung von D200 aus PLZ entscheidet, so empfiehlt es sich entsprechend regelmäßig Aktualisierungen vorzunehmen, da ansonsten neue PLZ fehlen bzw. überhaupt keine Zuordnungen erfolgen. Das Problem der PLZ-Lücken kann nur gelöst werden, wenn seitens der Vorsysteme ein entsprechender Katalog erstellt wird, der DEBURGA und PLZ der Post zusammenführt. Vorgefertigte Lösungen gibt es hier nicht! Die im Handout zu D200 getätigten Aussagen beziehen sich nur auf die im Stammblattteil A festgelegten Datenfelder zum Durchführungsort (Kombi aus PLZ und NUTS), aus welchem sich Anhaltspunkte für D200 ergeben (eine automatisierte Ableitung ist hier nicht gemeint). Auf Anfrage stellt das Statistische Bundesamt die folgenden Informationen in elektronischer Form bereit: Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS), NUTS3 und Grad der Verstädterung. Eine entsprechende Beispieldatei wird - zusammen mit diesen FAQs- zur Verfügung gestellt. Über kommerzielle Anbieter, wie z.B. die Deutsche Post, können Informationen in elektronischer Form erworben werden: PLZ, Ort und AGS. Hierfür muss jeweils eine individuelle (kostenpflichtige) Lizenz je Vorsystem erworben werden." |
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D201 |
Code(s) für territoriale Umsetzungsmechanismen |
Vorbelegung ist immer "07" |
Ja |
Nein |
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D202 |
Code(s) für das thematische Ziel |
Datenfeld ist nicht relevant für den ESF |
Nein |
Nein |
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D203 |
Code(s) für das sekundäre ESF-Thema |
Ja |
Ja |
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D204 |
Code(s) für die Wirtschaftstätigkeit (Wirtschaftszweig) |
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Ja |
Zuordnung des Vorhabens zur Nomenklatur (Codes) der Interventionskategorie "Wirtschaftszweig" gemäß Tabelle 7 Anhang I der DVO Nr. 215/2014. |
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D27 |
Code(s) für den Standort (Gebiet) |
Vorbelegt mit NUTS-Code aus Stammblatt-Teil A |
Ja |
Nein |
Zuordnung des Vorhabens zur Nomenklatur (NUTS-Codes) der Interventionskategorie ""Gebiet"" gemäß Tabelle 8 Anhang I der DVO Nr. 215/2014. Vorhaben müssen einer NUTS-III-Region zugeordnet werden. Zur Zuordnung eines Vorhabens zu einer NUTS-III-Region gibt es verschiedene Lösungsprinzipien. Für jedes ESF-Programm muss durch den Richtliniengeber entschieden werden, welches Prinzip im konkreten Programm fachlich sinnvoll ist. Dabei ist insbesondere der Zielgebietskulisse (ÜR, SeR, Leipzig, Lüneburg) ausreichend Rechnung zu tragen.
Mögliche Prinzipien sind: a) Durchführungsortprinzip (= Durchführungsort der Maßnahme/Schulung/Coaching/etc.), b) Trägersitzprinzip (= Sitz des Maßnahme Trägers), c) Wohnortprinzip (= Wohnsitz des/r Teilnehmende/n) oder d) Arbeitsstättenprinzip (=Arbeitsstätte des/r Beschäftigten)
Kommt das Durchführungsortprinzip zur Anwendung und findet die Maßnahme an mehreren Orten in derselben Zielgebietsregion statt, so ist z.B. auf NUTS-III-Ebene ein Ort einzugeben an welchem die meisten Schulungen stattfinden oder, falls Beratungen Vor-Ort bei den Unternehmen durchgeführt werden, ggf. die größte Stadt auf NUTS-III-Ebene in der Zielgebietsregion zu wählen. Bei deutschlandweiten Vorhaben im TH-Bereich ohne regionalen Bezug sind grundsätzlich für seR die Stadt Berlin und für ÜR die Stadt Dresden auf NUTS-III-Ebene auszuwählen. |
Klappbereich "Querschnittsziele" |
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D208 |
Horizontales Prinzip: Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung |
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Ja |
Gemäß Art. 8 der ESF-Verordnung wird die Chancengleichheit für alle und ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung durchgängig durch Berücksichtigung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes umgesetzt. / Zur Unterkategorie 04 "Maßnahmen die zur Bekämpfung weiterer Diskriminierungen (vgl. Art. 8 ESF-VO) beitragen": Erläuterung: Hierunter fällt alles, was nicht bereits unter Unterpunkt 01 (Migranten),02 (Behinderungen),03 (Ältere) und 05 (Barrierefreiheit) erfasst ist, z.B. Diskriminierung aufgrund der Religion oder sexuellen Ausrichtung. Bei anderen Unterkategorien ist keine Erläuterung erforderlich, da selbsterklärend. |
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D209 |
Gleichstellung von Mann und Frau: Hauptziel |
Ja |
Erläuterungen zu den Unterkategorien 01-06: 01-Steigerung einer existenzsichernden Erwerbsbeteiligung von Frauen: Erläuterung: z.B. Maßnahmen zur Beseitigung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern, Förderung von Frauen in existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse; 02-Erhöhung des Frauenanteils in klassischen Männerberufen: Erläuterung: z.B. Festlegung von Zielzahlen für den jeweiligen Anteil der Teilnehmenden, die über dem Anteil im entsprechenden Berufsfeld liegen, gezielte Ansprache von Frauen und Begleitung während der Maßnahme; 03-Erhöhung des Männeranteils in klassischen Frauenberufen: Erläuterung: z.B. Festlegung von Zielzahlen für den jeweiligen Anteil der Teilnehmenden, die über dem Anteil im entsprechenden Berufsfeld liegen, gezielte Ansprache von Männern und Begleitung während der Maßnahme; 04- Förderung des beruflichen Aufstiegs von Frauen: Erläuterung: z.B. gezielte Ansprache von Frauen in aufstiegsrelevanten Maßnahmen, Mentoring; 05-Stärkung des Unternehmertums und der Existenzgründung von Frauen: Erläuterung: z.B. Förderung auch von kleinen Gründungen, Ermöglichung von Gründungen in Teilzeit; 06-bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie/ Freizeit: Erläuterung: z.B. zeitlich flexible bzw. angepasste Angebotszeiten, Angebote für Kinderbetreuung |
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D210 |
Gleichstellung von Mann und Frau: Nebenziel |
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Ja |
identisch mit Erläuterungen zu Datenfeld D209 zum Hauptziel |
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D211 |
Genderspezifische Ausrichtung des Vorhabens |
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Ja |
Erläuterungen zu den Unterkategorien 01-05: 01-Die Maßnahme richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen: Erläuterung nicht erforderlich; 02-Die Maßnahme richtet sich überwiegend an Frauen: Erläuterung: geschätzter Anteil an Frauen 60-90%; 03-Die Maßnahme richtet sich überwiegend an Männer; Erläuterung: geschätzter Anteil an Männern 60-90%; 04-Die Maßnahme richtet sich fast ausschließlich an Frauen: Erläuterung: geschätzter Anteil von mindestens 91% Frauen; 05-Die Maßnahme richtet sich fast ausschließlich an Männer: Erläuterung: geschätzter Anteil von mindestens 91% Männer |
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D212 |
Nachhaltigkeit |
Ja |
Das Projekt berücksichtigt soziale und Umweltaspekte bei der Umsetzung der Maßnahmen und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen ökologischen Entwicklung durch die Vermittlung von Kompetenzen zu klima- und ressourcenschonendem Handeln. |
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D213 |
Sekundäres ESF-Thema |
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Ja |
Zuordnung des Vorhabens zur Nomenklatur (Codes) der Interventionskategorie "Sekundären ESF-Thema" gemäß Tabelle 6 Anhang I der DVO Nr. 215/2014. |