Zahlungsantrag abschließen
Es wird ein Zahlungsantragsprozess abgeschlossen. Nach dem Abschließen hat der aktuelle Zahlungsantrag den Status „Abgeschlossen“. Er kann nicht mehr gelöscht oder geändert werden.
Der Zahlungsantrag sowie alle Vorhaben und Programme im Status „Freigabe BB“ werden historisiert. Alle Programme und Vorhaben, die im Freigabeprozess nicht den Status „Freigabe BB“ erreicht haben, nehmen mit der Version am Zahlungsantrag teil, die am vorherigen Zahlungsantrag des aktuellen Geschäftsjahres teilgenommen hat. Es gilt immer die Prämisse, dass sowohl Vorhaben als auch das zugehörige Programm den Status „Freigabe BB“ erreicht haben müssen.
Benötigtes Recht:
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2 Bescheinigungsbehörde (BMAS) |
B.1.2 EU-Zahlungsanträge anlegen, ändern, löschen, abschließen, Programme zuordnen (S-Recht) |
Vorbedingung
(1) Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“, dessen Stichtag nicht in der Zukunft liegt.
Pfad zum Dialog „Zahlungsantrag abschließen“: EU-Zahlungsanträge > Zahlungsantrag Übersicht
Durchzuführende Schritte zum Abschließen des Zahlungsantrags
1. Zahlungsantrag abschließen: Durch Klick auf Button „Abschließen“ und Beantworten einer Sicherheitsabfrage.
Abbildung: Zahlungsantrag abschließen
Nach Abschluss des Zahlungsantrags wird folgende Übersicht angezeigt:
Abbildung: Zahlungsantrags-Übersicht nach Abschluss