Zahlungsantrag löschen

Der aktuell in Bearbeitung befindliche Zahlungsantrag wird gelöscht.

Benötigtes Recht:

Rechtegruppe

Recht

RG 1.2.2 Bescheinigungsbehörde (BMAS)

B.1.2 EU-Zahlungsanträge anlegen, ändern, löschen, abschließen, Programme zuordnen (S-Recht)

 

Vorbedingung

(1) Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“.

 

Pfad zum Dialog „Zahlungsantrag löschen“: EU-Zahlungsanträge > Zahlungsantrag Übersicht

 

Durchzuführende Schritte

1. Klick auf Button „Löschen“.

2. Beantworten einer Sicherheitsabfrage.

Abbildung: Zahlungsantrag löschen

 

Durch den Löschvorgang wird der Zahlungsantrag physikalisch gelöscht. Alle Programme und Vorhaben, die am Freigabeprozess teilgenommen haben, verlieren den Zahlungsantragsstatus und bleiben im Status „Bestätigt“. In der Übersicht ist der gelöschte Zahlungsantrag nicht mehr sichtbar.

 

Abbildung: Zahlungsantrags-Übersicht nach dem Löschen