Zahlungsantrag löschen
Der aktuell in Bearbeitung befindliche Zahlungsantrag wird gelöscht.
Benötigtes Recht:
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.2.2 Bescheinigungsbehörde (BMAS) |
B.1.2 EU-Zahlungsanträge anlegen, ändern, löschen, abschließen, Programme zuordnen (S-Recht) |
Vorbedingung
(1) Es gibt einen Zahlungsantrag im Status „in Bearbeitung“.
Pfad zum Dialog „Zahlungsantrag löschen“: EU-Zahlungsanträge > Zahlungsantrag Übersicht
Durchzuführende Schritte
1. Klick auf Button „Löschen“.
2. Beantworten einer Sicherheitsabfrage.
Abbildung: Zahlungsantrag löschen
Durch den Löschvorgang wird der Zahlungsantrag physikalisch gelöscht. Alle Programme und Vorhaben, die am Freigabeprozess teilgenommen haben, verlieren den Zahlungsantragsstatus und bleiben im Status „Bestätigt“. In der Übersicht ist der gelöschte Zahlungsantrag nicht mehr sichtbar. |
Abbildung: Zahlungsantrags-Übersicht nach dem Löschen