Stichprobe ziehen
Benötigtes Recht zum Ziehen einer Stichprobe
Rechtegruppe |
Recht |
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RG 1.3.2 Prüfbehörde (BMAS) |
M.1.1 |
Vorhabenprüfungen der Prüfbehörde bzw. Prüfstellen basieren auf einer Stichprobe. Dieser Dialog dient zum Ziehen einer neuen Stichprobe von Vorhaben. Das Ziehen der Stichprobe ist ein zweistufiger Prozess. Der Nutzer kann beliebig statistische Eingangsdaten sowie, je nach gewähltem Verfahren, die Schichten der Grundgesamtheit verändern und erhält nach einem Prüfschritt angezeigt, wie viele Vorhaben für die gesamte Stichprobe bzw. je Schicht zur Prüfung ausgewählt werden müssen. Erst wenn die Stichprobe gespeichert wird, werden die zu prüfenden Vorhaben in der erforderlichen Anzahl ausgewählt und stehen für den Prüfprozess zur Verfügung.