Varianten des ZA-Prozesses in DATES II
In den folgenden Abbildungen werden alle in DATES II in der Förderperiode 2014 bis 2020 lt. Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme möglichen Varianten des Zahlungsantragsprozesses dargestellt.
Variante 1
Abbildung: Beteiligte Stellen am Zahlungsantragsprozess - Variante 1
In der Variante 1 nimmt die Verwaltungsstelle der PuS die initiale Freigabe von bestätigten Vorhaben für den Zahlungsantragsprozess vor. Die Verwaltungsstelle auf Fachebene hat lesende Rechte auf die Ergebnisse der Entscheidungen und Aktionen im Zahlungsantragsprozess. Sie sieht bspw., welchen Vorhaben die initiale Freigabe für den ZA erteilt wurde und welchen nicht. Die Bescheinigungsstelle bei der Programmumsetzenden Stelle gibt für die Bescheinigungsstelle des Ressorts frei. Nach der Erteilung der „Freigabe Ressort“ für Vorhaben und Programme vor Ablauf des Stichtags des ZA kann die Bescheinigungsbehörde den Letztentscheid über die Teilnahme am ZA treffen.
Hinweis: Variante 1 mit der Option einer lesenden Fachebene erfordert, dass bei der initialen Anlage der Verwaltungsebenen durch die zuständigen Administratoren der übergeordneten Ebene (hier Administratoren auf Ressortebene) zunächst eine Fachebene (mit 2 Administratoren auf Fachebene) angelegt wird, bevor dann durch die Administratoren der Fachebene die PuS-Ebene angelegt wird. Die initiale Anlage einer Fachebene ist unabhängig vom ZA-Workflow auch immer dann erforderlich, wenn eine Fachebene zu bestimmten ESF-Programmen im Rahmen der Controllingabfragen sowie des Prüfmoduls (ab Release 3) beteiligt werden soll. Es ist daher empfehlenswert grundsätzlich zunächst eine Fachebene anzulegen, um für eine ggf. zukünftig notwendige Beteiligung einer Fachebene vorbereitet zu sein.
Variante 2
Abbildung: Beteiligte Stellen am Zahlungsantragsprozess - Variante 2
Die Variante 2 entspricht der Variante 1, allerdings wurde keine Verwaltungsstelle auf Fachebene eingerichtet.
Variante 3
Abbildung: Beteiligte Stellen am Zahlungsantragsprozess - Variante 3
In der Variante 3 nimmt die Verwaltungsstelle des Ressorts die initiale Freigabe von bestätigten Vorhaben für den Zahlungsantragsprozess vor. Dies ist bspw. bei der Abrechnung der Technischen Hilfe der Ressorts gegenüber der EU-KOM üblich. Nach der Erteilung der „Freigabe Ressort“ durch die Bescheinigungsstelle des Ressorts für Vorhaben und Programme vor Ablauf des Stichtags des ZA kann die Bescheinigungsbehörde den Letztentscheid über die Teilnahme am ZA treffen.
Variante 4
Abbildung: Beteiligte Stellen am Zahlungsantragsprozess - Variante 4
In der Variante 4 existiert keine PuS-Ebene. Die Verwaltungsstelle auf Fachebene gibt die Vorhaben initial für den ZA frei und damit an die Bescheinigungsstelle des Ressorts weiter. Nach der Erteilung der „Freigabe Ressort“ für Vorhaben und Programme vor Ablauf des Stichtags des ZA kann die Bescheinigungsbehörde den Letztentscheid über die Teilnahme am ZA treffen.
Variante 5
Abbildung: Beteiligte Stellen am Zahlungsantragsprozess - Variante 5
In der Variante 5 nimmt die Verwaltungsstelle der PuS die initiale Freigabe von bestätigten Vorhaben für den Zahlungsantragsprozess vor. Die Verwaltungsstelle auf Fachebene hat lesende Rechte auf die Ergebnisse der Entscheidungen und Aktionen im Zahlungsantragsprozess. Sie sieht bspw., welchen Vorhaben die initiale Freigabe für den ZA erteilt wurde und welchen nicht. Da keine Bescheinigungsstelle bei der Programmumsetzenden Stelle existiert, laufen die freigegebenen Vorhaben unmittelbar an die Bescheinigungsstelle des Ressorts. Nach der Erteilung der „Freigabe Ressort“ für Vorhaben und Programme vor Ablauf des Stichtags des ZA kann die Bescheinigungsbehörde den Letztentscheid über die Teilnahme am ZA treffen.
Hinweis: Variante 5 mit der Option einer lesenden Fachebene erfordert, dass bei der initialen Anlage der Verwaltungsebenen durch die zuständigen Administratoren der übergeordneten Ebene (hier Administratoren auf Ressortebene) zunächst eine Fachebene (mit 2 Administratoren auf Fachebene) angelegt wird, bevor dann durch die Administratoren der Fachebene die PuS-Ebene angelegt wird. Die initiale Anlage einer Fachebene ist unabhängig vom ZA-Workflow auch immer dann erforderlich, wenn eine Fachebene zu bestimmten ESF-Programmen im Rahmen der Controllingabfragen sowie des Prüfmoduls (ab Release 3) beteiligt werden soll. Es ist daher empfehlenswert grundsätzlich zunächst eine Fachebene anzulegen, um für eine ggf. zukünftig notwendige Beteiligung einer Fachebene vorbereitet zu sein.
Variante 6
Abbildung: Beteiligte Stellen am Zahlungsantragsprozess - Variante 6
In der Variante 6 existieren weder Fachebene noch Bescheinigungsstelle bei der Programmumsetzenden Stelle. Entsprechend laufen die von der Verwaltungsstelle der PuS initial freigegebenen Vorhaben unmittelbar an die Bescheinigungsstelle des Ressorts. Nach der Erteilung der „Freigabe Ressort“ für Vorhaben und Programme vor Ablauf des Stichtags des ZA kann die Bescheinigungsbehörde den Letztentscheid über die Teilnahme am ZA treffen.